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Landeshauptmannschaft

die,

oberste Verwaltungsbehörde eines Bundeslandes, "Amt der ... Landesregierung "


Wortart: Substantiv
Tags: historisch
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 18.06.2016
Bekanntheit: 4%  
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Nach der "Selbstausschaltung" des Nationalrates am 4. März 1933 regierte die österreichische Bundesregierung unter Dollfuß aufgrund des "Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes" von 1917, und das Rumpfparlament ohne SP und KP beschloss 30. April 1934 ein ständisch-autoritäres Bundesverfassungsgesetz, durch das in dem aus der Bundesrepublik zum "Bundesstaat" gewordenen Österreich aus den Ämtern der Landesregierungen nun "Landeshauptmannschaften" wurden:
Verfassung des Bundesstaates Österreich vom 24. April / 1. Mai 1934
Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen, deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung. [...]
Artikel115. [...]
(2) Zur Unterstützung des Landeshauptmannes in seinem gesamten Wirkungsbereiche sowie zur Unterstützung der Landesregierung ist die Landeshauptmannschaft berufen. Zur Leitung des inneren Dienstes dieses Amtes bestellt der Landeshauptmann einen rechtskundigen Verwaltungsbeamten, der den Vorschriften über die Befähigung zur Ausübung des politischen Dienstes entspricht, als Regierungsdirektor. Der Regierungsdirektor ist auch in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung (Artikel 116) das Hilfsorgan des Landeshauptmannes. Seine Bestellung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers. Sie kann widerrufen werden.
source: Verfassungen.de
Das politische Amt der Landeshauptmannschaft als Vertretung des Kaisers hatte es bereits im Heiligen Römischen Reich in einer beträchtlichen Zahl von Ländern gegeben, in Böhmen und in Mähren und in Schlesien, z.B., jedoch auch u.a. in Preußen .
"Landeshauptmannschaft“ ist aber auch die jetzige Bezeichnung eines bedeutenden Gebäudes im Zentrum von Wien: „
Landeshauptmannschaft (ehemalige Niederländische Kanzlei, dann Niederösterreichisches Statthaltereigebäude, 1, Herrengasse 11).
Ursprünglich (1532-1620) im Besitz des Geschlechts der Rogendorfer, war das Gebäude später Trautsonsches Majoratshaus; 1774 wurde es Eigentum des Ärars […]1845 wurde das alte Gebäude niedergerissen und an seiner Stelle ein Verwaltungsgebäude nach den Plänen von Paul Sprenger errichtet.
source: Wien.at

Koschutnig 18.06.2016





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