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Absolutorium

das,

Abschluss- und Abgangszeugnis einer österr. Universität


Wortart: Substantiv
Kategorie: Veraltet, Historisch
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 26.10.2014
Bekanntheit: 13%  
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Kommentare (4)


Duden definiert es: "(österreichisch) Bestätigung einer Hochschule, dass man die im Verlauf des Studiums vorgeschriebene Anzahl von Semestern und Übungen belegt hat."
"abs. iur." fand man bis vor einigen Jahrzehnten vor dem Namen von so manchem gestandenen Juristen, der sich nicht mit dem "Dr." schmücken konnte.
• Da war z.B. der Wiener Polizeipräsident, oftmalige Minister und zweimalige Bundeskanzler Johannes Schober (1874-1932,
"Studium der Rechte an der Universität Wien, abs. iur. 1898"), der 32 Jahre lang „abs. iur.“ war, ehe ihm zwei Jahre vor seinem Tod gleich 3 Ehrendoktorate verliehen wurden.
source: Parlament gv.at

Es gab im titelbesessenen Österreich eigentlich nichts, was einen Gymnasiallehrer oder Juristen als "Gstudierten" kennzeichnete, ehe der "Magister"-Grad, den es ja lange nur für Pharmazeuten gegeben hatte, als akademischer Abschluss-Grad auch für die anderen Studien mit Ausnahme der technischen eingeführt wurde und der dann auch nachträglich (von Juristen ab 1.10.1978) geführt werden durfte, was sich in einem Lebenslauf z.B. dann so sonderbar liest: "1953 Absolutorium der Rechts- und Staatswissenschaften, 1953/54 Gerichtspraxis am BG Kufstein und am LG Innsbruck, 1955 Dr. iur,. 1980 Mag. iur......", was aber erklärt, wieso jemand "Magister" erst nach seinem einschlägigen Doktorat wurde.
Koschutnig 26.10.2014


»Jurisprudenz, die mit der Ablegung von drei Staatsprüfungen oder - zusätzlich - mit drei Rigorosen abgeschlossen werden konnte. Im ersten Fall war der Absolvent/die Absolventin „abs. iur.“, im zweiten Fall wurde der Grad eines Doctor iuris erworben. Beide Abschlüsse berechtigten zur Tätigkeit im Staatsdienst.«
source: Margarete Grandner, Das Studium der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wen 1945-1955

Als eindrucksvoll gestaltetes Zeugnis der Universität besagte das "Absolutorium" allerdings eigentlich nicht, dass über die "belegten" Lehrveranstaltungen auch irgendwelche positive Prüfungen abgelegt oder gar, dass die Staatsprüfungen bestanden worden waren. Das "Absolutorium" hätte eigentlich auch jeder verkrachte Studiosus schon nach 8 Semestern gegen Bezahlung der Stempelmarke erhalten, so er die Unterschriften der Dozenten bei der entsprechenden Zahl an Vorlesungen im Studienbuch vorzuweisen in der Lage war. Aufgrund des Wortlautes im Absolutorium, "dass der Studierende [...] die Studien den bestehenden Anordnungen gemäß vollendet hat", dürfte so mancher Vater Stolz auf den begabten Sprössling empfunden haben.
Koschutnig 26.10.2014


nicht nur österreichisch, auch in Polen oder Tschechien (laut wikipedia)
berberitze 25.10.2017


Nochmals ganz kurz für die, die Längeres offenbar nicht zu verstehen vermögen:
Duden sagt klipp und klar: Absolutorium
3. (österreichisch) Bestätigung einer Hochschule, dass man die im Verlauf des Studiums vorgeschriebene Anzahl von Semestern und Übungen belegt hat
source: Duden online

Koschutnig 04.09.2018





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