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Auscultant, Auskultant

der, -en, -en

Rechtsreferendar


Wortart: Substantiv
Tags: veraltet,amtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache Veraltet, Historisch
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 28.09.2012
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (6)


Festgesetzt mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1852:
Beachte für folgende Bestimmung
"Auscultanten" sind den nunmehrigen Rechtspraktikanten (s. RPG, BGBl. Nr. 644/1987) und Richteramtsanwärtern (s.u.a. § 1 RDG, BGBl. Nr. 305/1961) gleichzuhalten (s. Hofdecret vom 27. Februar 1784, S 315, Nr. 247).
Text
§. 11. Für jeden Oberlandesgerichts-Sprengel wird eine bestimmte Anzahl von Auscultanten, zur Ausbildung eines entsprechenden Nachwuchses und zur Hilfeleistung sowohl bei dem Oberlandesgerichte als auch bei den übrigen Gerichten, zum Theile mit, zum Theile ohne Adjutum, bestellt
source: Allerhöchste Bestimmungen über die Einrichtung der Gerichtsbehörden.
(Festgesetzt mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1852) - RIS


§ 50 GOG Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)
(1) Zum Beamten der Gerichtskanzlei darf nur ernannt werden, wer den Besitz der für sämmtliche Zweige des Kanzleidienstes erforderlichen Kenntnisse und praktischen Gewandtheit durch eine mit gutem Erfolg abgelegte Prüfung nachgewiesen hat. Der Prüfung muss ein Vorbereitungsdienst vorangehen. Die Prüfung ist bei dem Oberlandesgerichte abzulegen. […]
(2) Wer seit mindestens einem Jahre als Auscultant oder Rechtspraktikant im richterlichen Vorbereitungsdienste steht, ist von der Ablegung der Prüfung befreit.
source: Jusline.at


5 galizische Auscultanten nennt die
source: Lemberger Zeitung

Koschutnig 11.02.2016


Das Bundeskanzleramt selbst nutzt die Schreibung "Auskultant" siehe:
http://fs5.directupload.net/images/160212/hg28tbro.jpg

Ebenso der Duden selbst:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Auskultant

"Auscultant" ist die seltenere Variante und daher -- m.E. -- "AusKultant" die bessere Variante
Leisita-at-abwesend-de 12.02.2016


@ Leisita: Schau besser, ehe du mich korrigierst : In § 49 steht "Auscultanten". Meine Belege "verbannst" du? So schlecht können sie nicht gewesen sein, sonst hättest du den von dir jetzt angeführten Beleg ja nicht entdeckt. Peinlich was? Pech gehabt! Wirst du dich entschuldigen?
Koschutnig 12.02.2016


Irritation ? Sämtliche sachlichen Fakten sind weiterhin gegeben, der letzte Satz
m.E. = meines Erachtens .. ich finde, die eigene Meinung dürfte gestattet sein ;-)

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Das Bundeskanzleramt selbst nutzt die Schreibung "Auskultant" siehe:

http://fs5.directupload.net/images/160212/hg28tbro.jpg

Nochmals ein Link mit besserer Sicht auf "Auskulant"

http://fs5.directupload.net/images/160212/2obecvdv.jpg


Ebenso der Duden selbst:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Auskultant

"Auscultant" ist die seltenere Variante und daher -- m.E. -- "AusKultant" die bessere Variante
Leisita-at-abwesend-de 12.02.2016





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