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Verantwortung (eines Beschuldigten)

die, -, -en

Einlassung, Rechtfertigung


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 26.08.2011
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Kommentare (2)


"Veraltet, noch landschaftlich"
sagt DUDEN, dochunter den ersten 20 gefundenen Beispielen, wo mit "Verantwortung" eine Erklärung des/der Angeklagten gemeint ist, befand sich kein einziges aus Deutschland.
*Karl Kraus: "Der Inspectorstellvertreter kam vor die Geschwornen, von denen sechs ihn eines schweren Verbrechens gegen die Sittlichkeit schuldig erkannten; er wurde freigesprochen. Seine Verantwortung, dass er unmittelbar vor der Ernennung zum definitiven Inspector stehe und dass man ihm also eine so schwere Disciplinverletzung in dieser Zeit - nicht zumuthen könne, hatte Eindruck gemacht. ("Gestionen der Wiener Polizei", in: Die Fackel 2 (1900) Nr. 32, S. 24-25


* Gerade in diese Richtung zielte aber die Verantwortung des Beschuldigten, er habe, soweit er nicht aus reiner Gefälligkeit gegenüber Verwandten oder Kollegen tätig geworden sei, lediglich als Vizebürgermeister - und wohl auch als politischer Mandatar - Rechtssuchenden aus sozialen Rücksichten geholfen.
OHG GZ 6Ob655/85 http://tinyurl.com/3o6s7n8
*Dieser Teil der Verantwortung dieser beiden Beschuldigten ist zu deutlich darauf angelegt, für ihre folgende Handlungsweise eine scheinbare Rechtfertigung zu suchen Kurt Bauer: „Die Kämpfe am Pyhrnpass am 26. Juli 1934, S. 2 http://tinyurl.com/3pj8qjv

*Auf Grund der gepflogenen Erhebungen, der Verantwortung der Beschuldigten NN,, weiters der Aussage der Zeugen NN. sowie der Erhebungen des tschechischen Staates, […], hat das Gericht festgestellt und als erwiesen angenommen, dass im Herbst 1944 ein Flüchtlingslager in Engerau (Petrzalka) errichtet wurde LG Wien, (Volksgericht) GZ. Vg 1a Vr 564/45 ( Urteil v.17. Aug. 1945 mit 3 Todesstrafen) http://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/Urteil_Engerau_1.php

* Sie fußt in diesem Belange in der von allen drei Beschuldigten gewählten Verantwortung, es sei nicht gezielt worde […]Wird von dieser Verantwortung ausgegangen, so …[…] Die Verantwortung der Beschuldigten geht dahin, ihr Tun sei […] Diese Verantwortung kann nicht als Versuch angesehen werden, … Norbert Leser: "1927, als die Republik brannte: von Schattendorf bis Wien", S. 130 http://tinyurl.com/4xhslwt

*Dazu verweist das OLG zuerst auf die „gegenteilige Verantwortung“ des Beschuldigten vor dem Haftrichter: „Ich kann angeben, dass die Verletzungen vom 7. Jänner und 8. Jänner 2011 nur von mir stammen“ Vorarlberg Online: Causa Cain. http://tinyurl.com/3qht52h

*Deutlich wurde aber in den Eingangsstatements der Rechtsanwälte die bisherige Verantwortung der Beschuldigten, die von gegenseitigen Schuldzuweisungen bis zum Beitrag reichten.News.at 12.3.2008 http://tinyurl.com/3mq9jz2

"leugnende Verantwortung", "groteske Verantwortung" usw. http://tinyurl.com/43ymcn2
Koschutnig 26.08.2011





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